Check­liste für den Haus­kauf

Sie möchten ein Haus kaufen? Dann gibt es einige Punkte zu be­achten! Um unlieb­same Über­raschungen zu vermeiden, finden Sie hier unseren Leit­faden mit den wichtigsten Informa­tionen zum Hauskauf.

Wenn es sich bei Ihrem Wunsch­haus um ein älteres Haus handelt, sollten Sie sich besonders mit den erforderlichen Reparatur- und Umbauarbeiten auseinandersetzen. Auch dafür finden Sie Hinweise in diesem Leitfaden. Falls Sie den er­forder­lichen Reparaturaufwand nicht genau abschätzen können, ziehen Sie unbedingt einen Bau­meister oder Architekten Ihres Vertrauens zu Rate.

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Persönliche Vorstellungen

Entspricht das Haus Ihren Wohn­be­dürf­nissen?

  • Lage und Ausstattung des Hauses
  • Größe und Anzahle der Räume
  • Aussicht, Belichtung
  • Garten, Terrasse

Wie sieht es mit der Infra­struktur in der Umgebung aus?

  • Einkauf Nahversorgung
  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Verkehrsverbindungen Auto
  • Kindergarten
  • Schule
  • Ärzte
  • Freizeitmöglichkeiten

Entspricht die unmittelbare Um­gebung Ihren Vor­stellungen vom Wohnen?
Was wird in der unmittelbaren Umgebung noch gebaut?

Erstbesichtigung & Zustand

Die weitern Punkte sind nur Anhaltspunkte für die Erstbesichtigung. Genaue Auf­schlüsse über den Zustand des Hauses und die erforder­lichen Renovierungs- und Sanierungs­kosten kann Ihnen ein Fach­mann des jeweiligen Gewerbes (zum Beispiel Architekt, Bau­meister oder Dach­decker) geben.

  • Tragendes Mauerwerk
  • Dachkonstruktion, Dachdeckung
  • Wärmeschutz
  • Zwischendecken
  • Kamine, Heizung
  • Fassade
  • Fenster
  • Fußböden
  • Sanitärinstallationen
  • Wasserleitungen
  • Umzäunung
  • Zufahrtswege
  • Nebengebäude

Müssen Umbauten vorgenommen werden, um das Haus Ihren Wohn­be­dürf­nissen anzupassen?
Welche Renovierungs­arbeiten sind für den Bezug des Hauses unbedingt erforderlich?

  • Heizung
  • Wand-/Bodenbeläge – Sanitär­installationen – Elektro­installationen – Fenster

Wie ist das Objekt aufgeschlossen?

  • Wasser
  • Strom, Nachtstrom
  • Starkstrom
  • Gas
  • Kanal
  • Telefon
  • Kabel-TV, SAT

Rechtliches

  • Sind Baubewilligung und Be­nützungs­be­willigung vorhanden?
  • Gibt es Bauauflagen, Richtlinien des Denkmal­schutzes oder andere Auflagen?
  • Erlaubt die Bauordnung und Flächenwidmung die von Ihnen gewünschten Um- und Zubauten? Besorgen Sie eine Grund­buch­ab­schrift. Sie erhalten diese gegen Gebühr beim Bezirks­gericht. Auch Notare und viele Rechtsanwälte können über Datenleitung auf das Grundbuch zugreifen. Anhand der Grundbuchabschrift können Sie folgende Fragen beantworten:
  • Wer ist der Eigentümer?
  • Bestehen Dienstbarkeiten oder Real­lasten? (z. B. Wegerecht, Reallast des Nicht­höherbauens)
  • Bestehen pfandrechtliche Sicher­stellungen für Darlehen?
  • Bestehen andere Belastungen? (Wohnrecht, Vorkaufsrecht, Veräußerungsverbot, Leitungs­führung). Kann das Grundstück nicht lastenfrei gekauft werden, holen Sie bitte vor Kauf unbedingt die Beratung eines Notars oder Rechts­anwaltes ein. Falls die Größe unklar oder eine Teilung des Grund­stückes erforderlich ist, nehmen Sie mit dem Ver­messung­samt Kontakt auf bzw. beauftragen Sie einen Zivil­techniker mit dem Teilungs­plan.

Vor dem Kauf

  • Prüfen Sie den Zustand des Hauses.
  • Berücksichtigen Sie erforderliche Reparaturen.
  • Erstellen Sie jeweils eine Liste für sofort erforderliche und für später durchzuführende Reparaturen.
  • Lassen Sie sich Kostenschätzungen geben, und besprechen Sie den Finanzierungsbedarf mit dem Berater in Ihrer Bank.
  • Lassen Sie sich alle vorliegenden Professionistenrechnungen für durchgeführte Bauarbeiten übergeben. Für Mängel besteht eine Haftung von drei Jahren.
  • Bedenken Sie, dass neben dem Kaufpreis auch Provisionskosten, Vertragsgebühren und Grunderwerbsteuer sowie diverse Nebengebühren anfallen.
  • Ist eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung oder Anzeige an die Grundverkehrsbehörde erforderlich?

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag sollte unbedingt mit einem Notar oder Rechtsanwalt aufgesetzt werden.

Sprechen Sie den Kaufvertrag Punkt für Punkt durch. Üblicherweise wird bei einem Hauskauf im Kaufvertrag die Haftung (Gewährleistung) des Verkäufers ausgeschlossen. Die Standard­formulierung lautet, dass der Käufer die Liegenschaft besichtigt hat und dass daher der Verkäufer für eine besondere Beschaffenheit des Kaufgegenstandes nicht haftet. Die Funktionsfähigkeit von Leitungen, Heizung usw. sollte daher im Kaufvertrag schriftlich zugesichert werden.

Erstellen Sie eine Inventarliste über alles bewegliche Mobiliar, dessen Erwerb Sie mit dem Verkäufer vereinbart haben, und lassen Sie diese in den Kaufvertrag aufnehmen. Der Kaufvertrag ist beglaubigt zu unterfertigen. Klären Sie die Kosten der Beratung und Vertragserrichtung vorab.

Beim Kauf über Makler

  • Holen Sie bei der Innung oder im Firmenbuch (Handelsregister) Erkundigungen über die Firma des Maklers ein.
  • Falls der Verkäufer der Wohnung eine Firma ist, kontrollieren Sie im Firmenbuch, ob diese Firma eingetragen und wer für die Firma zeichnungsberechtigt ist.
  • Leisten Sie keine Anzahlung (Angeld), denn dies gleicht einem Vertragsabschluss.
  • Lassen Sie den Kaufvertrag von einem Anwalt oder Notar Ihres Vertrauens überprüfen.
  • Achten Sie auf die Höhe der Provision. Auskunft darüber bei der Innung der Immobilienhändler.

Das Grundbuch

Voraussetzung für die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch ist die Bezahlung der Grunderwerbsteuer. Rechtsanwälte und Notare sind zur Berechnung berechtigt und überweisen der Steuerbetrag an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern. Dadurch ist eine rasche Eintragung im Grundbuch möglich. Der Ver­trags­errichter verfasst auch das Grund­buch­gesuch und reicht es mit allen Unterlagen beim Bezirksgericht ein. Vom Beschluss über die Eintragung des Eigentums werden Sie durch das Bezirksgericht verständigt.

Portrait Bieber und Sohn Team

Hilfe beim Hauskauf

Sie möchten auf Nummer Sicher gehen und die Unterstützung von Profis beim Immobilienkauf in Anspruch nehmen? Wir helfen Ihnen gerne dabei. Mehr Informationen zu uns finden Sie auf unserer Über uns Seite oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.