Checkliste für den Hauskauf
Sie möchten ein Haus kaufen? Dann gibt es einige Punkte zu beachten! Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, finden Sie hier unseren Leitfaden mit den wichtigsten Informationen zum Hauskauf.
Wenn es sich bei Ihrem Wunschhaus um ein älteres Haus handelt, sollten Sie sich besonders mit den erforderlichen Reparatur- und Umbauarbeiten auseinandersetzen. Auch dafür finden Sie Hinweise in diesem Leitfaden. Falls Sie den erforderlichen Reparaturaufwand nicht genau abschätzen können, ziehen Sie unbedingt einen Baumeister oder Architekten Ihres Vertrauens zu Rate.
Persönliche Vorstellungen
Entspricht das Haus Ihren Wohnbedürfnissen?
- Lage und Ausstattung des Hauses
- Größe und Anzahle der Räume
- Aussicht, Belichtung
- Garten, Terrasse
Wie sieht es mit der Infrastruktur in der Umgebung aus?
- Einkauf Nahversorgung
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Verkehrsverbindungen Auto
- Kindergarten
- Schule
- Ärzte
- Freizeitmöglichkeiten
Entspricht die unmittelbare Umgebung Ihren Vorstellungen vom Wohnen?
Was wird in der unmittelbaren Umgebung noch gebaut?
Erstbesichtigung & Zustand
Die weitern Punkte sind nur Anhaltspunkte für die Erstbesichtigung. Genaue Aufschlüsse über den Zustand des Hauses und die erforderlichen Renovierungs- und Sanierungskosten kann Ihnen ein Fachmann des jeweiligen Gewerbes (zum Beispiel Architekt, Baumeister oder Dachdecker) geben.
- Tragendes Mauerwerk
- Dachkonstruktion, Dachdeckung
- Wärmeschutz
- Zwischendecken
- Kamine, Heizung
- Fassade
- Fenster
- Fußböden
- Sanitärinstallationen
- Wasserleitungen
- Umzäunung
- Zufahrtswege
- Nebengebäude
Müssen Umbauten vorgenommen werden, um das Haus Ihren Wohnbedürfnissen anzupassen?
Welche Renovierungsarbeiten sind für den Bezug des Hauses unbedingt erforderlich?
- Heizung
- Wand-/Bodenbeläge – Sanitärinstallationen – Elektroinstallationen – Fenster
Wie ist das Objekt aufgeschlossen?
- Wasser
- Strom, Nachtstrom
- Starkstrom
- Gas
- Kanal
- Telefon
- Kabel-TV, SAT
Rechtliches
- Sind Baubewilligung und Benützungsbewilligung vorhanden?
- Gibt es Bauauflagen, Richtlinien des Denkmalschutzes oder andere Auflagen?
- Erlaubt die Bauordnung und Flächenwidmung die von Ihnen gewünschten Um- und Zubauten? Besorgen Sie eine Grundbuchabschrift. Sie erhalten diese gegen Gebühr beim Bezirksgericht. Auch Notare und viele Rechtsanwälte können über Datenleitung auf das Grundbuch zugreifen. Anhand der Grundbuchabschrift können Sie folgende Fragen beantworten:
- Wer ist der Eigentümer?
- Bestehen Dienstbarkeiten oder Reallasten? (z. B. Wegerecht, Reallast des Nichthöherbauens)
- Bestehen pfandrechtliche Sicherstellungen für Darlehen?
- Bestehen andere Belastungen? (Wohnrecht, Vorkaufsrecht, Veräußerungsverbot, Leitungsführung). Kann das Grundstück nicht lastenfrei gekauft werden, holen Sie bitte vor Kauf unbedingt die Beratung eines Notars oder Rechtsanwaltes ein. Falls die Größe unklar oder eine Teilung des Grundstückes erforderlich ist, nehmen Sie mit dem Vermessungsamt Kontakt auf bzw. beauftragen Sie einen Ziviltechniker mit dem Teilungsplan.
Vor dem Kauf
- Prüfen Sie den Zustand des Hauses.
- Berücksichtigen Sie erforderliche Reparaturen.
- Erstellen Sie jeweils eine Liste für sofort erforderliche und für später durchzuführende Reparaturen.
- Lassen Sie sich Kostenschätzungen geben, und besprechen Sie den Finanzierungsbedarf mit dem Berater in Ihrer Bank.
- Lassen Sie sich alle vorliegenden Professionistenrechnungen für durchgeführte Bauarbeiten übergeben. Für Mängel besteht eine Haftung von drei Jahren.
- Bedenken Sie, dass neben dem Kaufpreis auch Provisionskosten, Vertragsgebühren und Grunderwerbsteuer sowie diverse Nebengebühren anfallen.
- Ist eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung oder Anzeige an die Grundverkehrsbehörde erforderlich?
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag sollte unbedingt mit einem Notar oder Rechtsanwalt aufgesetzt werden.
Sprechen Sie den Kaufvertrag Punkt für Punkt durch. Üblicherweise wird bei einem Hauskauf im Kaufvertrag die Haftung (Gewährleistung) des Verkäufers ausgeschlossen. Die Standardformulierung lautet, dass der Käufer die Liegenschaft besichtigt hat und dass daher der Verkäufer für eine besondere Beschaffenheit des Kaufgegenstandes nicht haftet. Die Funktionsfähigkeit von Leitungen, Heizung usw. sollte daher im Kaufvertrag schriftlich zugesichert werden.
Erstellen Sie eine Inventarliste über alles bewegliche Mobiliar, dessen Erwerb Sie mit dem Verkäufer vereinbart haben, und lassen Sie diese in den Kaufvertrag aufnehmen. Der Kaufvertrag ist beglaubigt zu unterfertigen. Klären Sie die Kosten der Beratung und Vertragserrichtung vorab.
Beim Kauf über Makler
- Holen Sie bei der Innung oder im Firmenbuch (Handelsregister) Erkundigungen über die Firma des Maklers ein.
- Falls der Verkäufer der Wohnung eine Firma ist, kontrollieren Sie im Firmenbuch, ob diese Firma eingetragen und wer für die Firma zeichnungsberechtigt ist.
- Leisten Sie keine Anzahlung (Angeld), denn dies gleicht einem Vertragsabschluss.
- Lassen Sie den Kaufvertrag von einem Anwalt oder Notar Ihres Vertrauens überprüfen.
- Achten Sie auf die Höhe der Provision. Auskunft darüber bei der Innung der Immobilienhändler.
Das Grundbuch
Voraussetzung für die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch ist die Bezahlung der Grunderwerbsteuer. Rechtsanwälte und Notare sind zur Berechnung berechtigt und überweisen der Steuerbetrag an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern. Dadurch ist eine rasche Eintragung im Grundbuch möglich. Der Vertragserrichter verfasst auch das Grundbuchgesuch und reicht es mit allen Unterlagen beim Bezirksgericht ein. Vom Beschluss über die Eintragung des Eigentums werden Sie durch das Bezirksgericht verständigt.

Hilfe beim Hauskauf
Sie möchten auf Nummer Sicher gehen und die Unterstützung von Profis beim Immobilienkauf in Anspruch nehmen? Wir helfen Ihnen gerne dabei. Mehr Informationen zu uns finden Sie auf unserer Über uns Seite oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.